Die Katze ist aus dem Sack

Seit 2022 sind Hauskatzenhalterinnen und - halter in Berlin dazu verpflichtet, ihr Tier kastrieren, chippen und registrieren zu lassen, sofern es freien Auslauf hat.

Warum das ein wirksamer Weg ist, um das Leid von Straßenkatzen zu verringern und um auch Deiner Hauskatze ein möglichst langes und glückliches Leben zu ermöglichen, erfährst Du hier.

Nicht für die Katz’ -

Vorteile für Deinen Freigänger oder Stubenhocker

  • Keine unkontrollierte Vermehrung

  • Weniger Krankheiten und Infektionen

  • Höhere Lebenserwartung

    Für Kater

  • Kein Markierungsverhalten

  • Weniger Verletzungen durch weniger Revier- und Konkurrenzkämpfe

    Für Katzen

  • Kein Stress durch Rolligkeit

  • Keine hormonelle Erkrankungen der Geschlechtsorgane

Eine Berliner Katze kommt selten allein…

Mit ihrer verspielten, doch unabhängigen Art und dem weichen Fell sind Katzen die beliebtesten Haustiere in Deutschland. Allein in Berlin leben Schätzungen zufolge mehr als 170.000 Samtpfoten. Viele von ihnen haben ein warmes, liebevolles zu Hause, wo sie regelmäßig gefüttert werden. Allerdings gibt es in unserer Hauptstadt auch etwa 10.000 Streunerkatzen, die es nicht so gut haben.

Als Streunerkatzen bezeichnet man entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren frei-lebende Nachkommen. Sie leiden oft an Unterernährung, Infektionen und Krankheiten (z.B. Katzenseuche, Katzenschnupfen). Der Tierschutzverein für Berlin unterstützt sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Katzenfutter und mit der Durchführung von Kastrationen. Doch die Hilfe stößt schnell an Grenzen: Bei unkontrollierter Vermehrung können schon rein rechnerisch allein aus einem Katzenpaar innerhalb von 10 Jahren über 80 Millionen Nachkommen entstehen.

Wie stärkt die Katzenschutzverordnung den Tierschutz?

Um weiteres Tierleid zu verhindern und den Tierschutz an dieser Stelle zu stärken, müssen wir streunende frei-lebende Katzen besser schützen! Als tierschutzpolitische Sprecherin bin ich besonders froh, dass wir die Problematik letztes Jahr im Abgeordnetenhaus angegangen sind! Als Abgeordnete für Lichtenberg habe ich mich für die Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Berlin, die sog. Katzenschutzverordnung, stark gemacht.

Am 8. Juni 2022 in Kraft getreten, folgt die Verordnung dem Vorbild anderer Bundesländer, die ähnliche Bestimmungen erlassen haben. Wesentliche Maßnahme ist die Verpflichtung von Hauskatzenhalterinnen und -halter, ihr Tier kastrieren, chippen und registrieren zu lassen, sofern es freien Auslauf hat. Nicht kastrierte Katzen müssen angeleint werden, wenn sie sich draußen bewegen. Nur für Katzen, die Wohnung oder das Haus nicht verlassen, ändert sich nichts.

Viele Experten, darunter die Tierschutzorganisation PETA, die Bundestierärztekammer, Tierschutzvereine und Veterinäre sprechen sich für Katzenkastrationen aus. Wer kastrieren lässt, unterstützt die Gesundheitsvorsorge und leistet einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz.

Kastration: Wann?

Katzen werden im Durchschnitt 14 bis 16 Jahre alt. Mit Eintritt der Geschlechtsreife im Alter von 6 bis 10 Monaten beginnt für die Tiere keine unbeschwerte Zeit!

Katzen werden in der Phase rollig. Dieser Zustand ist für sie sehr belastend: Sie sind unruhig, fressen kaum, schreien meist schrill und laut und rollen sich häufig über den Boden. Paarungsbereite Kater hingegen verwickeln und verletzen sich im Freien in Revier- und Konkurrenzkämpfen; daheim kommt es vor, dass sie Möbel mit plötzlich intensiv riechendem Urin markieren. Die Kastration dämpft die Symptome und auch das Herumstreuen ab und dient damit ihrer Gesundheitsvorsorge. Somit ist die richtige Zeitpunkt für die Kastration ab Beginn der Geschlechtsreife.

Kastriert werden können sowohl männliche als auch weibliche Katzen. Bei der Routineoperation werden die Hoden oder Eierstöcke entfernt. So kann es nicht mehr zu einer Befruchtung kommen. (Im Unterschied dazu wird bei der Sterilisation lediglich der Samen- bzw. Eileiter durchtrennt.) Nach dem Eingriff stellt sich der Stoffwechsel der Tiere um. Eine Gewichtszunahme ist daher eine häufige Folge. Das lässt sich aber mit kontrolliertem Füttern und regelmäßigen Spieleinheiten gut in den Griff bekommen.

Kastration: Wo?

Du kannst Dich vertrauensvoll an eine Tierärztin oder Tierarzt für ein erstes Beratungsgespräch wenden, um alle weiteren Schritte persönlich abzuklären. Der Preis richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GoT).

Für diejenigen, für die die Kosten finanziell nicht tragbar sind, wurden bei den letzten Haushaltsverhandlungen zusätzliche Mittel für Katzenkastrationsgutscheine beschlossen. Falls das auf Dich zutrifft, schreibe an den Tierschutzverein für Berlin (per E-Mail an jana.wenderoth@tierschutz-berlin.de). Nach Prüfung der Bedürftigkeit erhält Du einen Zuschuss in Höhe von 50€ bis 75€, der bei einer Tierarztpraxis eingelöst werden kann.

Auch die Tierarztpraxis des Tierheims Berlin bietet Kastrationen an (Kater - 30€, Katze - 50€).

Hier kommst Du zu den anerkannten Registerstellen in Berlin:

Den vollständigen Text der Katzenschutzverordnung und die FAQs findest Du bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz:

Kampagne des Tierheims Berlin zur Katzenschutzverordnung

Kampagne des Tierheims Berlin zur Berliner Katzenschutzverordnung

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