Update: Berliner Senat berichtet zum Campus für Demokratie

Der fraktionsübergreifende Antrag “Campus für Demokratie gemeinsam mit dem Bund weiterentwickeln” aus dem Abgeordnetenhaus enthielt Anfang des Jahres eine klare Aufforderung an den Berliner Senat: Einen jährlichen Bericht zur Weiterentwicklung des ehemaligen Stasi-Geländes in Lichtenberg zu schreiben.

Dem kam der Senat am 18. April 2023 nach und veröffentlichte einen Rundumschlag über die Themen Bebauungsplan, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Flächenerwerb. Wir lesen gemeinsam rein.

Schaut man sich den ersten jährlichen Bericht des Senats zur Weiterentwicklung des ehemaligen Stasi-Geländes an, zeigt sich auf den ersten Blick:

  • Der Senat unterstützt das Gesamtkonzept des Campus für Demokratie - den Komplex als Bildungs- und Erinnerungsort zu etablieren - gegenwärtig mit einem zeitlich ambitionierten Bebauungsplanverfahren (Schaffung von Planungsrecht) und der Vorbereitung einer mehrspurigen Flächen-Strategie (Ankauf von Privat, teilweise Verkauf an den Bund).

  • Der Senat betont, dass er sich aktiv beim Bund insbesondere für die Ansiedlung des “Forums für Opposition und Widerstand” und des Archivzentrums zur SED-Diktatur auf dem Gelände einsetzt.

  • Bis 2026 bleibt aber noch sehr viel zu tun.

Wie weit ist das Bebauungsplanverfahren am Campus für Demokratie?

Der vom Bezirksamt Lichtenberg eingeleitete Bebauungsplan 11-80 (auch sog. B-Plan) wurde 2013 aufgestellt. Fast zehn Jahre später - im Herbst 2022 ging das Vorhaben dann von Bezirks- auf Landesebene über. Seitdem liegt die Zuständigkeit für den B-Plan bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Der Senat arbeitet nach der bezirklichen Vorarbeit jetzt daran weiter: So wurden wichtige Planungsziele bisher nicht berücksichtigt, wie etwa das Maß der baulichen Nutzung (d.h. wie hoch, wie dicht und mit welcher Intensität Flächen bebaut und versiegelt werden dürfen) und die überbaubare Grundstücksfläche (d.h. wie die bauliche Nutzung auf einem Grundstück verteilt wird). Die ausstehenden Fragen müssen nun von der Senatsverwaltung ergänzt sowie auch die Planungsziele für die privaten Grundstücke konkretisiert werden.

Der B-Plan befindet sich derzeit noch in der ersten Planungsphase (siehe Diagramm unten). Nach dem Aufstellungsbeschluss wird das Areal als Sondergebiet “Büro, Verwaltung, kulturelle und gesundheitliche Zwecke und sonstige, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe” ausgezeichnet sowie für die Grundstücke Magdalenenstraße 19 und 21 als ein allgemeines Wohngebiet.

Der Senat plant damit, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie wichtiger gesellschaftlicher Akteure noch in diesem Jahr stattfindet. Ein zugegebenermaßen sehr optimistischer Zeitplan. Bei der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich zum B-Plan zu äußern.

Zeitlich nicht aus den Augen verlieren sollte man, dass das Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord im März 2026 ausläuft. Bis dahin ist es notwendig, das Sanierungsrecht auszunutzen und mindestens die Planreife, bestenfalls sogar einen rechtswirksamen B-Plan für das Areal, zu erreichen.

Grafische Übersicht der einzelnen Phasen eines Bebauungsplans. Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Was sind jetzt konkret die nächsten Schritte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen?

Auf der FAN-Beiratssitzung am 8. Mai 2023 stellten sich die zuständigen Kolleginnen aus der Planungsstelle „B-Plan“ der Senatsverwaltung vor. Sie sind für die B-Plan auf dem Campus der Demokratie zuständig.

Das Team sieht derzeit seine Hauptaufgabe darin, mit Akteuren ins Gespräch zu kommen, um eine möglichst vielfältige Nutzung auf dem Gelände zu gewährleisten. Was das in der Praxis heißt? Die Fachabteilung wendet sich mit einem Interessenkatalog an Bedarfstragenden im Bezirk. Üblicherweise treten sie z.B. an das Jugendamt heran, um zu erfahren, welcher Bedarf an soziokulturellen oder wissenschaftlichen Einrichtungen im Kiez besteht.

Welche Einrichtungen sind auf den Campus für Demokratie geplant?

Zu möglichen Nutzungen auf dem Areal gibt es verschiedene Ideen. Welche davon ist zum jetzigen Standpunkt realistisch?

  • Der Bedarf nach einer Jugendfreizeiteinrichtung ist hoch. Die Umsetzung ist wahrscheinlich.

  • Der Bau einer Jugendherberge ist möglich.

  • Verwaltungs- und Wissenschaftseinrichtungen auf dem Gelände werden im Grundsatz begrüßt. Die Umsetzung muss aber noch geprüft werden.

  • Auf den Bund geplanten Bau eines Bundesarchivs und die damit verbundene noch stärkere Verdichtung des Gebiets angesprochen, sagte die Senatsverwaltung konkret:

“Die Maßnahme Bundesarchiv ist gesetzt, geplant und beschlossen. Daran wird sich nichts ändern.”

Weiterhin fügt sie hinzu:

“Die Machbarkeitsstudie des Bundes ist noch in Arbeit. Diese muss nun Argumente für konkrete Fragen finden, z.B. wie kann man das Bundesarchiv verwirklichen und gleichzeitig Gebäude an der Frankfurter Allee erhalten?”

Wie steht es um den Flächenerwerb auf dem Campus für Demokratie?

Die komplexen und ungeklärten Eigentumsverhältnisse stehen einen Gesamtkonzept des Areals im Weg. Der Leerstand befindet sich größtenteils in Privateigentum.

Die politisch beschlossenen Forderungen nach Unterbringung verschiedener öffentlicher Angebote lassen sich nur umsetzen, wenn größere Flächen von Bund und Land angekauft werden. Hierbei sieht sich der Senat gegenüber den Eigentümern in der Rolle des Impulsgebers. Eine entscheidende Aufgabe ist es daher für das Team eine Strategie der Kommunikation mit Eigentümern zu entwickeln.

Ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg: Die Ankaufsverhandlung der landeseigenen berlinovo für eine Teilfläche des Areals lief erfolgreich. Gleichzeitig wird gegenwärtig auch der Flächenverkauf landeseigener Grundstücke an den Bund vorbereitet.

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