Offenes Ohr für Seniorenwohnheime

Im August und September 2023 habe ich drei Lichtenberger Seniorenwohnheime besucht. Aus den Gesprächen habe ich zahlreiche Fragen zu Gesundheit, Mobilität, Infrastruktur im Bezirk und Kultur mitgenommen.

Was die älteren Menschen in meinem Wahlkreis beschäftigt und mit welchen Antworten ich helfen konnte, liest Du hier.

Über die Infostände und Tür-zu-Tür-Besuche in meinem Wahlkreis sowie die monatlichen Sprechstunden in meinem Kiezüro komme ich regelmäßig mit vielen Menschen aus Lichtenberg ins Gespräch. Das ist sehr wichtig, um ein Abbild der Lebensrealität und der Belange in meinem Bezirk zu erhalten und diese ins Berliner Parlament zu tragen.

Doch mit diesen Formaten konnte ich nicht alle Altersgruppen erreichen, insbesondere nicht die älteren Menschen in meinem Wahlkreis. Ich musste direkt zu den Menschen gehen, um die Lebensrealität und Anliegen von Seniorinnen und Senioren ernst zu nehmen und sie noch besser zu verstehen.

Daher kam die Idee zu “Aufn Kaffee mit der Abgeordneten”. Im Sommer 2023 durfte ich drei Seniorenwohnheime besuchen: das Seniorenwohnheim "Alfred Jung" und die Tagespflege Lebensbaum von der Volkssolidarität sowie den Senioren-Wohnpark Lichtenberg. Begleitet haben mich Genossinnen und Genossen aus der SPD und der SPD-Fraktion Lichtenberg.

Bei Kaffee, Kuchen und Teilchen konnte ich von den Leiterinnen und Leitern erfahren, was die Seniorenwohnheime und die Menschen beschäftigt. Die Mehrheit der dort lebenden sind stark pflegebedürftig und hatten viele Fragen rund um Gesundheit und Mobilität (u.a. digitale Krankenscheine, Zuzahlungen bei Medikamenten, Transport zu Arztterminen). Weitere Themen waren Infrastruktur im Bezirk (u.a. die Errichtung einer Haltebucht) und Vergünstigungen zu Berliner Kultureinrichtungen, um leichter Teil am gesellschaftlichen Leben zu haben.

Tour Seniorenwohnen mit Tamara Lüdke im Sommer 2023

Besuch des Seniorenwohnheims "Alfred Jung" in Lichtenberg.

Tamara Lüdke gemeinsam mit (v.r.n.l.)

  • Manuel Andersson, Einrichtungsleiter des Seniorenheims,

  • Jutta Feige, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg und

  • Wolfgang Engels, Vertreter der der AG60+ der SPD Lichtenberg

Gesundheit und Mobilität

Wie funktionieren die neuen digitalen Krankenscheine?

Seit dem 1. Januar 2023 erfolgt die Krankmeldung für gesetzlich Krankenversicherte komplett digital durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Patientinnen und Patienten erhalten nicht mehr drei, sondern nur einen Papierausdruck für die eigenen Unterlagen. Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich zunächst einmal nichts. Sie erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform und müssen diese selbst an ihren Arbeitgeber und die private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle versenden.

Die eAU wird von der Arztpraxis noch am gleichen Tag elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes übermittelt das Krankenhaus die Aufenthalts- und Entlassungsdaten an die Krankenkasse. Voraussetzung dafür ist, dass die Praxis an die vorhandene Infrastruktur angeschlossen ist.

Um zu wissen, wann wer krank ist, rufen die Arbeitgeber die Daten zur Arbeitsunfähigkeit elektronisch von der zuständigen Krankenkasse der Arbeitnehmenden ab. Natürlich ohne Angabe der Diagnose. Nach Erhalt der Anfrage stellt die Krankenkasse die eAU zum Abruf auf dem Kommunikationsserver bereit. Der Abruf sollte am Folgetag der ärztlichen Feststellung möglich sein.

Ist die eAU noch nicht bei der Krankenkasse eingetroffen (z.B. weil sie von der Praxis noch nicht übermittelt wurde oder in der Praxis keine Internetverbindung besteht), erhalten die Arbeitgeber eine entsprechende Fehlermeldung. In diesem Fall kann es beim Abruf der eAU zu einer zeitlichen Verzögerung kommen (Versand über den Postweg).

Wichtig ist: Beschäftigte müssen zwar keine Belege mehr einreichen, sind aber weiterhin dazu verpflichtet, sich umgehend beim Betrieb krank zu melden.

Wie sind die Kosten für Zuzahlungen bei Medikamenten geregelt?

Allgemein gilt, dass die Zuzahlung bei Medikamenten 10% des Preises des Medikaments beträgt. Dazu haben die Zuzahlungen einen festen Rahmen von mindestens 5 Euro bis maximal 10 Euro. Jedoch darf der zu zahlende Betrag nicht höher als der Kaufpreis sein. Wenn demnach ein Medikament weniger als 5 Euro kostet, z.B. 3,60 Euro, beträgt der Zuzahlungsbeitrag auch 3,60 Euro (wegen des Mindestzuzahlungsbetrags von 5 Euro).

Eine kleine Übersicht zur Berechnung der Zuzahlungen:

  • Bis 5 Euro ist die Zuzahlung gleich dem Preis des Medikaments.

  • Ab 5 Euro bis 50 Euro beträgt die Zuzahlung 5 Euro.

  • Ab 50 Euro bis 100 Euro beträgt die Zuzahlung 10% des Kaufpreises.

  • Ab 100 Euro ist eine Zuzahlung von 10 Euro fällig.

Eine Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel: https://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/service_1/zuzahlung_und_befreiung/zuzahlungsbefreite_arzneimittel_nach_name/Zuzahlungsbefreit_sort_Name_231001.pdf

Wie erhält man Unterstützung beim Transport zu Arztterminen?

Es gibt verschiedene Anbieter, die barrierefreie Fahrtdienste anbieten. Für die Benutzung wird stets eine sog. Berechtigten-Nummer benötigt.

Bei dem vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) empfohlenen Fahrdienst „WirMobil“ zahlen Seniorinnen und Senioren mit einer anerkannten Schwerbehinderung nur einen sehr kleinen Betrag. Der Transport wird von 5 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts angeboten und kann telefonisch unter 030 220 271 36 (Notrufnummer: 030 220 271 37) gebucht werden. Die Mitnahme von Rollstuhl, Rollator, E-Rollstuhl und E-Scooter ist möglich.

Weitere Infos dazu:

Was hat sich beim Eigenanteil in der Pflegeversicherung geändert?

Das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde im Mai 2023 im Bundestag verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die Pflegeversicherung übernimmt dann einen Anteil der Pflegekosten, die abhängig von der Verweildauer sein wird (im 1. Jahr: 15%, im 2. Jahr: 30%, im 3. Jahr: 50% und ab dem 4. Jahr: 75%). Der Eigenanteil wird nicht komplett wegfallen.

Weitere Fragen kamen zu den Themen “Lange Wartezeiten bei den Betreuungsgerichten” und “Leasing in der Pflege”. Zu den Betreuungsgerichten habe ich eine Schriftliche Anfrage gestellt und warte auf die Antwort des Senats. Und zum Leasing stehe mit Lars Düsterhöft, dem SPD-Sprecher für Pflege und Menschen mit Behinderungen im Abgeordnetenhaus, in Kontakt.

Infrastruktur im Bezirk

Es braucht eine Haltebucht vor dem Senioren-Wohnpark Lichtenberg!

Kevin Einenkel, der SPD-Fraktionsvorsitzende hat das Anliegen mitgenommen und dazu einen Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) eingebracht. Der Antrag wurde zuerst im Ausschuss für Öffentliche Ordnung und Verkehr und dann auch in der BVV mit folgendem Wortlaut angenommen: “Das Bezirksamt wird ersucht, für die unmittelbar vor dem Senioren Wohnpark Lichtenberg in der Möllendorffstr. 102/103 befindliche Haltebucht ein Halteverbot anzuordnen und für Krankentransporte und Lieferverkehre freizugeben.” Damit ist der erste Schritt ist getan. Nun ist das Bezirksamt mit der Umsetzung am Zug.

Den vollständigen Antrag der Drucksache - DS/0885/IX gibt es hier: https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10007

Wie erhält man eine Baugenehmigung für einen zweiten Lastenaufzug in der Einrichtung?

Für Fahrstühle ist in der Regel zwar eine Baugenehmigung notwendig, ein spezielles Formular gibt es hierfür jedoch nicht. Für die Planung und Umsetzung des Vorhabens sollte unbedingt ein professionelles Ingenieur- oder Architektenbüro hinzugezogen werden.

Weshalb funktioniert der Fotoautomat im Bürgeramt 2 nicht?

Der Fotoautomat im Bürgeramt 2, in der Normannenstraße, ist in der Regel funktionstüchtig. Einzelne Ausfälle werden am selben, spätestens am nächsten Tag repariert. Sollte der Automat einmal defekt sein, werden Kundinnen und Kunden an den Automaten im Ringcenter verwiesen und können am selben Tag zu einem späteren Zeitpunkt ihren Termin im Bürgeramt ohne Wartezeit wahrnehmen.

Kultur

Gibt es Vergünstigungen für Seniorinnen und Senioren in Berliner Kultureinrichtungen?

Eine gute Übersicht der Angebote für Seniorinnen und Senioren in allen Berliner Einrichtungen ist auf der Plattform der AWO „Seniorennetz“ zu finden: https://seniorennetz.berlin/l/de

Auf der Website findet man unter „Alle Einträge“ verschiedene Angebote mit vollständigen Informationen wie Anmeldungskosten, Wegbeschreibung und Dauer der jeweiligen Kurse. Sucht man nach ganz konkreten Angeboten in Kultureinrichtungen, geht man zum Themen-Reiter „Gesellschaft und Kultur“ mit der Unterkategorie „Theater und Musik“. Nicht zuletzt kann man die Suche auch auf einzelne Bezirke einschränken.

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